Freiwillige Feuerwehr Thaleischweiler Fröschen
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               Freiwillige Feuerwehr Thaleischweiler-Fröschen

Notsignalgeber

„Notsignalgeber“!? Was ist das eigentlich, wird sich der ein oder andere an dieser Stelle Fragen. Nun um ehrlich zu sein hört sich das ganze spektakulärer an als das es eigentlich ist.

 

An dieser Stelle zunächst mal ein Auszug bzw. Zitat aus einer Feuerwehrdienstvorschrift:

 

FwDV 7 – Feuerwehr Dienstvorschrift 7 – Atemschutz

Stand 2002

Mit Änderung 2005

 

7.5 Notsignalgeber

 

Notsignalgeber erleichtern das Auffinden bei der Suche verunfallter Atemschutzgeräteträger durch optische und / oder akustische Signale.

Deshalb ist die Ausstattung jeder unter Atemschutz eingesetzter Einsatzkraft mit einem Notsignalgeber zu empfehlen.

Die Handhabung der Notsignalgeber richtet sich nach den Gebrauchsanleitungen der Hersteller.

Notsignalgeber an einem Atemschutzgerät

Wenn wir es also einfach ausdrücken wollen, handelt es sich um ein kleines Gerät welches Alarm schlägt. Dieser Alarm löst aber nur dann aus wenn die Person die es trägt, eine gewisse Zeit Regungs- bzw. Bewegungslos ist. Hierbei spielt die Haltung der Person (Sitzen, Liegen, Stehen) keinerlei Rolle.

 

Wie sich auch oben aus dem Zitat also herleiten lässt, findet ein solches Gerät nur bei unseren Atemschutzgeräten Verwendung. Sollte also ein Atemschutzgeräteträger also Bewusstlos werden und einfach Regungslos umfallen, so macht er nach einer kurzen Zeit trotzdem auf sich aufmerksam.

 

Kurz und knapp gesagt. Es ist eine Art Sicherheitseinrichtung für Frauen und Männer die in brennende Häuser gehen.

 

Hier mal ein Anwendervideo:

*Sarkasmus an*

Natürlich wird sich nun der ein oder andere Arbeitgeber denken: Coole Sache dann stehen die mal nicht ständig rum und schaffen nichts, sondern gehen Ihrer Arbeit nach…

*Sarkasmus aus*

 

Spaß beiseite, jetzt wisst Ihr aber schon einmal was so ein „Notsignalgeber“ für eine Funktion hat und in welchen Bereichen dieser verwendet wird.

 

Aber warum ist dieses Gerät nun Förderungsfähig?

Es wird für den ein oder anderen nur schwer zu verstehen sein (keine Angst den uns geht es manchmal auch so) aber ein Notsignalgeber gehört nicht zur Normausrüstung der Feuerwehr. Das heißt also es ist kein „must have“ für eine Kommune, sondern ein „nice to have“. Deswegen ist Verständlich, dass der Träger die Investitionen in anderen Bereichen anlegt und fokusiert, was ja richtig ist.

 

Deshalb haben wir uns als Förderkreis für die Förderung solcher Lebensrettenden Geräte für unsere Kameradinnen und Kameraden entschieden. Jedoch aber mit der Hoffnung das ein Tragischer Unfall wie in KölnTübingen oder Göttingen bei uns niemals passiert.

 

Unsere Notsignalgeber (bei uns auch Umgangssprachlich: „Totmannwarner“ genannt), die wir beschafft haben sind vom Typ Superpass II und werden über die Firma Interspiro vertrieben.

 

 

Noch eine Randbemerkung, wegen dem Unfall in Köln (1996) wurde auch die alte FwDV 7 überarbeitet wodurch die Fassung 2002 entstand. In der alten Fassung der FwDV waren die Notsignalgeber nämlich noch nicht einmal erwähnt. Leider konnte man sich anscheinend nicht klar einigen, weswegen im zweiten Absatz oben nur von „zu empfehlen“ die Rede ist und nicht von „muss gegeben sein“.

05.01.24

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